§ 1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1

Diese Vertragsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Alexander Alexandrov (nachfolgend "A-SRC Entertainment" oder "Videograf" genannt) und seinem Auftragsgeber (nachfolgend "Kunde"" genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

1.2

Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Kunde wissentlich mit diesen Bedingungen einverstanden, auch wenn sie nicht separat mitgeschickt werden.

 

1.3

Für die Herstellung von Videoprodukten und die Erteilung von Videolizenzen gelten ausschließlich diese Bedingungen, soweit nicht im Vertrag besondere oder abweichende Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt sind.

 

1.4

Mit dem Klicken auf den Button “Bestellen” erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

 

 

§ 2. Zustandekommen des Vertrages

2.1

Der Vertrag kommt durch die Abgabe eines Angebots seitens des Kunden und die anschließende Annahme dieses Angebots durch A-SRC Entertainment zustande. Wenn der Kunde den Bestellprozess mit den abgefragten Informationen durchlaufen hat und den Button "Absenden" angeklickt hat, gibt er eine verbindliche Bestellung ab. Nach Prüfung der Bestellung erhält der Kunde, innerhalb von maximal 5 Tagen, eine Auftragsbestätigung per E-Mail, welche die Annahme der Bestellung durch A-SRC Entertainment bestätigt. Mit Zugang dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.

 

 

§ 3. Informationspflicht des Auftraggebers

3.1

Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich, alle Änderungen während der Produktion der Firma A-SRC Entertainment mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und E-Mail-Adressen sowie in besonderem Maße Änderungen am Planungsablauf der Drehtage.

 

3.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen (Adressen, Startzeiten und Veranstaltungsbeschreibungen, Zusatzinformationen, Tagesplan, Drehplan etc.) proaktiv und vorab schriftlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass A-SRC Entertainment alle Informationen erhält und Änderungen rechtzeitig mitteilt. Außerdem haftet der Kunde für alle Kosten, die im Zusammenhang mit den Änderungen entstehen. Im Übrigen gilt § 11.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. A-SRC Entertainment haftet nicht für unvollständige Dreharbeiten oder sonstige Komplikationen, die durch nicht rechtzeitige, unvollständige, falsche oder nicht aktuelle Informationen entstehen.

 

 

§ 4. Widerrufsrecht

4.1

Der Kunde hat 14 Tage nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail Zeit, die Bestellung zu stornieren. Hierzu muss der Kunde lediglich das Rücktrittsverlangen rechtzeitig an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse oder in sonstiger schriftlicher Form ohne Angaben von Gründen absenden.

 

 

§ 5. Leistung

5.1

A-SRC Entertainment ist ein Dienstleister gem. §§ 611 BGB.

 

5.2

Die Foto- und Videoproduktion ist eine künstlerische Tätigkeit. A-SRC Entertainment ist bemüht, die vertraglichen Anforderungen seiner Kunden zu erfüllen, behält sich aber gleichzeitig das Recht vor, auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrung und seines etablierten künstlerischen Stils zu entscheiden, wie das Endergebnis aussehen wird. Der Kunde hat 30 Tage nach der Hochzeit Zeit, seine Wünsche bezüglich der Musik, des Schnittes, der Reihenfolge und der Länge eines bestimmten Teils des Films oder des Ergebnisses einer anderen Dienstleistung mitzuteilen. A-SRC Entertainment ist verpflichtet, die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen und zu versuchen, einen Kompromiss zu finden, wenn diese Wünsche mit dem künstlerischen Stil des Videografen in Konflikt stehen. In anderen Fällen gilt § 8.1 der Vertragsbedingungen.

 

5.3

Im Preis inbegriffen in eine Korrekturschleife mit geringfügigen Änderungswünschen. Eine vorläufige Fassung eines Films oder das Ergebnis einer anderen Dienstleistung muss vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung abgenommen werden. Die vom Kunden gewünschten Änderungen oder festgestellten Mängel sind dem Videografen schriftlich und gesammelt bekannt zugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt das Produkt als genehmigt. A-SRC Entertainment kann in der finalen Fassung nach eigenem Ermessen kleinere technische und künstlerische Änderungen vornehmen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

5.4

Luftaufnahmen mit einer Drohne dürfen ausschließlich in Übereinstimmung mit der örtlichen Gesetzgebung, die den Flug von unbemannten Luftfahrzeugen regelt, und nur unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden. A-SRC Entertainment erhebt für den Drohnenneinsatz keine Zusatzgebühren und behält sich dadurch das Recht vor, auf den Flug mit der Drohne zu verzichten oder diesen jederzeit zu unterbrechen.

 

 

§ 6. Planung und Risiken

6.1

Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Videografen von A-SRC Entertainment liegen, wie Wetterbedingungen, Reisebehinderungen, Planung des Tages und der für die Dreharbeiten vorgesehenen Zeit, Bedingungen an den Dreh- und Veranstaltungsorten (einschließlich der Hausordnung), Engagement der Entertainer / Veranstalter und ihrer technischen Möglichkeiten, die Stimmung des Brautpaares und die Stimmung ihrer Gäste; festliche Atmosphäre usw. A-SRC Entertainment gibt keine Garantien für die Qualität, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren verschlechtern kann.

 

6.2

Dem Kunden wird empfohlen, den Hochzeitstag so zu planen, dass unvorhergesehene Situationen oder Verzögerungen berücksichtigt werden können. Für jeden neuen Standort benötigt der Videograf 10 bis 25 Minuten Vorbereitungszeit, um die Ausrüstung aufzustellen und sich auf für den Dreh vorzubereiten. A-SRC Entertainment haftet nicht für unvollständige Videoaufnahmen, wenn nicht genügend Zeit für den Dreh und dessen Vorbereitung zur Verfügung steht.

 

6.3

Der Videograf ist berechtigt, den Drehtag nach eigenem Ermessen zu planen oder Änderungen an einem vom Kunden zur Verfügung gestellten Tagesplan vorzunehmen, gemäß seiner Möglichkeiten und Vorstellungen, die auf seine langjährige Erfahrung und seinem etablierten künstlerischen Stil basieren. Der Videograf ist berechtigt, begründete, vorausschauende oder kurzfristige Entscheidungen am Drehtag zu treffen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

6.4

A-SRC Entertainment behält sich das Recht vor, in außergewöhnlichen Situationen (unvorhergesehene Absage oder vorzeitige Beendigung der Hochzeit) oder bei technischen Ausfällen, durch die ein Großteil der Dreharbeiten nicht möglich war, auch durch Verschulden des Kamerateams, Preisnachlässe zu gewähren.

 

6.5

Wenn der Hochzeitstermin verschoben wird, behält sich A-SRC Entertainment das Recht vor, die neuen Vertragsbedingungen basierend auf die Möglichkeiten und Verfügbarkeit zu akzeptieren. Wird der neue Termin genehmigt, werden entsprechende Änderungen am laufenden Vertrag (neuer Termin / Drehort / Neuberechnung der Reise- und Übernachtungskosten) zwischen dem Auftraggeber und A-SRC Entertainment vorgenommen, die sich auf den Endpreis auswirken können. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, bereits entstandene Kosten (z.B. für Hotelreservierung oder Filmausrüstung) zu übernehmen, falls solche Kosten anfallen. Der Kunde hat 14 Tage nach Erhalt eines neuen Vertrages per E-Mail Zeit, um die Bestellung gemäß § 4.1 der Vertragsbedingungen zu stornieren. Im Übrigen gilt § 11.1 der Vertragsbedingungen.

 

 

§ 7. Nutzungsrechte

7.1

A-SRC Entertainment ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen (Logo) als Copyrightvermerk zu zeigen.

 

7.2

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – damit einverstanden, dass das entstandene Videomaterial von A-SRC Entertainment uneingeschränkt zur Eigenwerbung im Internet (eigene Webseite, soziale Netzwerke, Hochzeitsportale usw.) in Form eines Trailers, Lovestory, Video-Geschenkes, Show-Reels, Einzelausschnittes oder Screenshots verwendet werden kann. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Videografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Die Veröffentlichung des kompletten Films ist jedoch, soweit nicht anders vereinbart, von beiden Parteien nicht gestattet.

 

7.3

A-SRC Entertainment behält sich das Recht vor, beim persönlichen Treffen oder Kontakt mit neuen Kunden seine Werke, insbesondere die kompletten Filme zu Präsentationszwecken zu verwenden.

 

7.4

A-SRC Entertainment behält sich ebenso das Recht vor, Teile des Videomaterials in Form eines kurzen Werbeclips an die dritten Dienstleister für ihre Werbezwecke zu übergeben, die an der Hochzeit unmittelbar beteiligt waren (Fotografen, Moderatoren, Show-Band, Sänger o.ä).

 

 

§ 8. Haftung

8.1

A-SRC Entertainment haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellung oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden und der Ablauf dem Ermessen des Kunden überlassen wurde. Zudem hat sich der Kunde vor Vertragsabschluss mit der Arbeitsweise und dem Foto- und Videostil von A-SRC Entertainment vertraut gemacht und erklärt sich damit einverstanden. Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

 

8.2

A-SRC Entertainment speichert das gesamte Projekt für 30 Tage nach der Übergabe an den Kunden (auf die im Voraus gewählte Art und Weise) und archiviert auf freiwilliger Basis und nach eigenem Ermessen die endgültigen Filmversionen (oder Director's Cut), sowie die Ergebnisse anderer Dienstleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, A-SRC Entertainment innerhalb von 30 Tagen über den erfolgreichen Erhalt des gesamten Materials zu informieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für das sichergestellte Material (auf dem zuvor gewählten Weg). Im Fall des teilweisen oder vollständigen Verlusts, der Beschädigung oder der Fehlfunktion des Speichermediums (z.B.: USB-Stick) stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.  A-SRC Entertainment ist nicht verpflichtet, ein neues Exemplar zur Verfügung zu stellen und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu handeln.

 

8.3

Für die Einholung allenfalls erforderlicher Genehmigungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen. Er hält A-SRC Entertainment diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. A-SRC Entertainment garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

 

8.4

A-SRC Entertainment verpflichtet sich, die Hausordnung von Gebäuden wie z.B. Standesämtern, Kirchen etc. zu beachten sowie die Bildrechte von deren Vertretern zu respektieren. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Drehgenehmigungen und die Zustimmung zur Abbildung von Personen gemäß Ziffer 8.3 hat der Kunde zu sorgen, sowie sich und A-SRC Entertainment über die Bedingungen vorab zu informieren. Der Videograf verpflichtet sich, nur innerhalb der vereinbarten Rahmen zu filmen und die Aufnahmen auf Verlangen eines Gebäudevertreters zu beenden. Der Kunde trägt das Risiko, dass in diesen Gebäuden oder mit bestimmten Personen nur begrenzt oder gar nicht gefilmt werden darf und lehnt jegliche Haftung von A-SRC Entertainment ab.

 

8.5

A-SRC Entertainment erwirbt Lizenzen für die Nutzung von Musikinhalten ausschließlich für kommerzielle Projekte. Hochzeitsfilme, Lovestories, Hochzeits-Trailer und Video-Gifts sind keine Gewerbeprojekte. Jegliche Hochzeitsprojekte sind nur für die Heimschau bestimmt. A-SRC Entertainment übernimmt keine Haftung für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter, wenn der Kunde diese Videos selber veröffentlichen will.

 

8.6

Für Videomaterialien und andere Speichermedien, welche der Kunde A-SRC Entertainment zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen.

 

8.7

A-SRC Entertainment haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme bei Dreharbeiten leistet A-SRC Entertainment nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

§ 9. Lieferzeiten und Fristen

9.1

Die Fertigstellung eines Hochzeitsprojekts, insbesondere des Hauptfilms, kann in der Regel bis zu 6 Monate dauern, je nach der Anzahl der Buchungen während der Hochzeitssaison (März-Oktober). Die Frist beginnt am Tag nach der Hochzeit und endet, wenn die erste Version des Hauptfilms dem Kunden über das Internet zugestellt wird. A-SRC Entertainment ist bemüht, das Produkt fristgerecht zu liefern, schließt aber unvorhergesehene Situationen, die zu Verzögerungen führen können, nicht aus. Bei Verspätungen von mehr als einem Monat gewährt A-SRC Entertainment einen Rabatt von 15 % auf den Gesamtauftragswert. Die Frist gilt nur für den Hauptfilm. Zusätzliche Serviceprodukte (Lovestory, Videogeschenk, Trailer und Rohmaterial) werden in der vertraglich vereinbarten Weise nach Begleichung der Restzahlung ausgehändigt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart (z.B. Vorführung von Lovestory am Hochzeitstag).

 

 

§ 10. Zahlung

10.1

Sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart und schriftlich im Vertrag festgehalten werden, gelten folgende Regelungen:

A-SRC Entertainment ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars nach Beendigung der Aufnahmen am Tag der Veranstaltung vor Ort zu verlangen. Der Restbetrag in Höhe von 50% ist nach Erhalt der ersten Vorabversion des Projektes fällig. Sobald der Restbetrag vom Kunden beglichen wurde, wird der endgültige Film mit der zuvor vom Kunden ausgewählten Methode bzw. Datenträger versendet.

 

 

§ 11 Rücktrittvorbehalt

11.1

Modifiziert der Kunde seine Vorstellungen oder Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält A-SRC Entertainment sich das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer.

 

11.2

A-SRC Entertainment ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall und besonderer Härte wie z. B. Krankheit,  Geburt, Sterbefall in der Familie u. ä. der Fall. Im Übrigen gilt § 11.3 der Vertragsbedingungen.

 

11.3

A-SRC Entertainment behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig und möglich erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall und besonderer Härte wie z. B. Krankheit, Sterbefall in der Familie u. ä. der Fall.

 

 

§ 12 Datenschutz

12.1

Persönliche Daten, die der Kunde elektronisch übermittelt, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars (Kontaktformular, Bestellformular o.ä), werden gemäß Bundesdatenschutzgesetzes von A-SRC Entertainment gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck (vertraglich, organisatorisch oder kommunikativ) verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Website a-src.de.

 

 

§ 13 Recht, Gerichtsstand

13.1

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien Köln.

 

13.2

Im Falle einer Rechtsstreitigkeit verpflichten sich beide Vertragspartner zunächst außergerichtlich eine Vereinbarung zu treffen.

 

 

§ 14 Salvatorische Klausel

14.1

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

 

§ 15. Schlussbestimmungen

15.1

Die AGB stehen dem Kunden auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung. Änderungen der AGB behält sich A-SRC Entertainment vor. Der Kunde verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB auszudrucken und zusammen mit den Vertragsunterlagen aufzubewahren. In allen anderen Fällen gelten aktuelle AGB.

 

15.2

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

 

 

 

Stand 14.02.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Hochzeitsprojekte

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