§ 1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1

Diese Vertragsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Alexander Alexandrov (nachfolgend „A-SRC Entertainment“ oder „Videograf“ genannt) und seinem Auftragsgeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

1.2

Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Kunde wissentlich mit diesen Bedingungen einverstanden, auch wenn sie nicht separat mitgeschickt werden.

 

1.3

Für die Herstellung von Videoprodukten und die Erteilung von Videolizenzen gelten ausschließlich diese Bedingungen, soweit nicht im Vertrag besondere oder abweichende Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt sind.

 

1.4

Mit dem Klicken auf den Button “Bestellen” erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

 

 

§ 2. Zustandekommen des Vertrages

2.1

Der Vertrag kommt durch die Abgabe eines Angebots durch den Kunden und die Annahme dieses Angebots durch A-SRC Entertainment in jeglicher Form (mündlich, schriftlich, formell oder informell oder durch Abschluss eines Vertrages auf der a-src.de Website) zustande. Wenn der Kunde den Bestellvorgang auf a-src.de unter Verwendung der abgefragten Daten durchlaufen hat und den Button „Absenden“ anklickt, gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Nach Prüfung der Bestellung erhält der Kunde schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 5 Tagen, eine Auftragsbestätigung per E-Mail, die die Annahme seiner Bestellung durch A-SRC Entertainment bestätigt. Mit Zugang dieser Bestellbestätigung ist der Vertrag zustande gekommen.

 

 

§ 3. Informationspflicht des Auftraggebers

3.1

Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich, alle Änderungen während der Produktion der Firma A-SRC Entertainment mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und E-Mail-Adressen sowie in besonderem Maße Änderungen am Planungsablauf der Drehtage.

 

3.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen (Adressen, Startzeiten und Veranstaltungsbeschreibungen, Zusatzinformationen, Tagesplan, Drehplan etc.) proaktiv und vorab schriftlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass A-SRC Entertainment alle Informationen erhält und Änderungen rechtzeitig mitteilt. Außerdem haftet der Kunde für alle Kosten, die im Zusammenhang mit den Änderungen entstehen. Im Übrigen gilt Ziffer 11.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. A-SRC Entertainment haftet nicht für unvollständige Dreharbeiten oder sonstige Komplikationen, die durch nicht rechtzeitige, unvollständige, falsche oder nicht aktuelle Informationen entstehen.

 

 

§ 4. Widerrufsrecht

4.1

Der Kunde hat 14 Tage nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail Zeit, die Bestellung zu stornieren. Hierzu muss der Kunde lediglich das Rücktrittsverlangen rechtzeitig an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse oder in sonstiger schriftlicher Form ohne Angaben von Gründen absenden.

 

 

§ 5. Leistung

5.1

A-SRC Entertainment ist ein Dienstleister gem. §§ 611 BGB.

 

5.2

Die Foto- und Videoproduktion ist eine künstlerische Tätigkeit. A-SRC Entertainment tut sein Bestes, um alle im Vertrag festgelegten Wünsche des Kunden zu erfüllen, behält sich aber gleichzeitig das Recht vor, aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seines etablierten künstlerischen Stils zu entscheiden, wie das Endergebnis aussehen wird. A-SRC Entertainment ist verpflichtet, die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen und zu versuchen, einen Kompromiss zu finden, wenn diese Wünsche mit dem künstlerischen Stil des Videografen in Konflikt stehen. In anderen Fällen gilt § 8.1 der Vertragsbedingungen.

 

5.3

Im Preis inbegriffen in eine Korrekturschleife mit geringfügigen Änderungswünschen. Eine vorläufige Fassung des Projektes muss vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung abgenommen werden. Änderungswünsche des Kunden oder festgestellte Mängel müssen dem Videografen schriftlich mitgeteilt werden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt das Produkt als genehmigt. A-SRC Entertainment kann in der finalen Fassung nach eigenem Ermessen kleinere technische und künstlerische Änderungen vornehmen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

5.4

Luftaufnahmen mit einer Drohne dürfen ausschließlich in Übereinstimmung mit der örtlichen Gesetzgebung, die den Flug von unbemannten Luftfahrzeugen regelt, und nur unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden. A-SRC Entertainment erhebt für den Drohnenneinsatz keine Zusatzgebühren und behält sich dadurch das Recht vor, auf den Flug mit der Drohne zu verzichten oder diesen jederzeit zu unterbrechen.

 

 

§ 6. Planung und Risiken

6.1

Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Videografen von A-SRC Entertainment liegen, wie Wetterbedingungen, Reisebehinderungen, Planung des Tages und der für die Dreharbeiten vorgesehenen Zeit, Bedingungen an den Dreh- und Veranstaltungsorten (einschließlich der Hausordnung), Engagement der Entertainer / Veranstalter und ihrer technischen Möglichkeiten. A-SRC Entertainment gibt keine Garantien für die Qualität, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren verschlechtern kann.

 

6.2

Der Videograf ist berechtigt, den Drehtag nach eigenem Ermessen zu planen oder Änderungen an einem vom Kunden zur Verfügung gestellten Tagesplan vorzunehmen, gemäß seiner Möglichkeiten und Vorstellungen, die auf seiner langjährigen Erfahrung und seinem etablierten künstlerischen Stil basieren. Der Videograf ist berechtigt, begründete, vorausschauende oder kurzfristige Entscheidungen am Drehtag zu treffen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

 

§ 7. Nutzungsrechte

7.1

A-SRC Entertainment ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen (Logo) als Copyrightvermerk zu zeigen, sofern nicht anders vereinbart.

 

7.2

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde - sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart - damit einverstanden, dass das erhaltene Filmmaterial von A-SRC Entertainment uneingeschränkt zur Eigenwerbung im Internet (eigene Website, Social Media etc.) genutzt werden darf, sofern die Betriebsgeheimnisse des Kunden gemäß Ziffer 9.6. des Vertrages geschützt bleiben. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Videografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

 

7.3

A-SRC Entertainment ist Urheber des gesamten Filmmaterials und des fertigen Produkts. Jede weitere Verwendung des Materials durch den Kunden zur Bearbeitung ist ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart.

 

 

§ 8. Haftung

8.1

A-SRC Entertainment haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellung oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden und der Ablauf dem Ermessen des Kunden überlassen wurde. Zudem hat sich der Kunde vor Vertragsabschluss mit der Arbeitsweise und dem Foto- und Videostil von A-SRC Entertainment vertraut gemacht und erklärt sich damit einverstanden. Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

 

8.2

A-SRC Entertainment speichert das gesamte Projekt für 30 Tage nach der Übergabe an den Kunden (auf die im Voraus gewählte Art und Weise) und archiviert auf freiwilliger Basis und nach eigenem Ermessen die endgültigen Produkte. Der Kunde verpflichtet sich, A-SRC Entertainment innerhalb von 30 Tagen über den erfolgreichen Erhalt des gesamten Materials zu informieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für das sichergestellte Material (auf dem zuvor gewählten Weg). Im Fall des teilweisen oder vollständigen  Verlusts, der Beschädigung oder der Fehlfunktion des Speichermediums (z.B.: USB Stick) stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.  A-SRC Entertainment ist nicht verpflichtet, ein neues Exemplar zur Verfügung zu stellen und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu handeln.

 

8.3

Für die Einholung allenfalls erforderlicher Genehmigungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen. Er hält A-SRC Entertainment diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. A-SRC Entertainment garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

 

8.4

A-SRC Entertainment ist verpflichtet, bei der Erstellung von kommerziellen Projekten die Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers zu respektieren und zu schützen. Beide Parteien müssen im Voraus klar definieren, welche Teile des Projekts vertraulich sind und was und unter welchen Bedingungen A-SRC Entertainment zur Eigenwerbung verwenden darf. Legt der Auftraggeber die Vertraulichkeit des Materials nicht ausdrücklich fest, verfährt A-SRC Entertainment nach eigenem Ermessen gemäß Ziffer 7.2 der Vertragsbedingungen. Andernfalls haftet A-SRC Entertainment unmittelbar für die (vorsätzliche oder fahrlässige) Weitergabe und unbefugte Nutzung von geschützten Informationen.

 

8.5

A-SRC Entertainment erwirbt Lizenzen zur Nutzung von Musikinhalten für alle kommerziellen und öffentlichen Projekte. Die mit dem Erwerb der Lizenzen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, der vorab informiert wurde.

 

8.6

Für Videomaterialien und andere Speichermedien, welche der Kunde A-SRC Entertainment zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen.

 

8.7

A-SRC Entertainment haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme bei Dreharbeiten leistet A-SRC Entertainment nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

§ 9. Lieferzeiten und Fristen

9.1

A-SRC Entertainment verpflichtet sich, das Endprodukt innerhalb der Frist zu produzieren, soweit diese im Vertrag eindeutig festgelegt ist. Sofern kein Liefertermin angegeben ist, führt A-SRC Entertainment den Auftrag des Kunden unter Berücksichtigung der saisonalen Auslastung und Prioritäten aus, jedoch nicht länger als einen Monat nach Abschluss der Dreharbeiten. In beiden Fällen sind unvorhergesehene Situationen, die zu einer Verzögerung führen können, vorbehalten. Bei erheblichen Verzögerungen bietet A-SRC Entertainment einen Nachlass auf den Gesamtbetrag des Auftrags an, dessen Höhe im Einzelfall abgewogen wird.

 

 

§ 10. Zahlung

10.1

Die Bezahlung der Leistungen erfolgt nach Erhalt des endgültigen Entwurfs, sofern nichts anderes vereinbart und schriftlich im Vertrag festgehalten wurde.

 

 

§ 11 Rücktrittvorbehalt

11.1

Modifiziert der Kunde seine Vorstellungen oder Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält A-SRC Entertainment sich das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz, welcher Art auch immer.

11.2

A-SRC Entertainment ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall und besonderer Härte wie z. B. Krankheit,  Geburt, Sterbefall in der Familie u. ä. der Fall. Im Übrigen gilt § 11.3 der Vertragsbedingungen.

 

11.3

A-SRC Entertainment behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig und möglich erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall und besonderer Härte wie z. B. Krankheit, Sterbefall in der Familie u. ä. der Fall.

 

 

§ 12 Datenschutz

12.1

Persönliche Daten, die der Kunde elektronisch übermittelt, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars (Kontaktformular, Bestellformular o.ä), werden gemäß Bundesdatenschutzgesetzes von A-SRC Entertainment gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck (vertraglich, organisatorisch oder kommunikativ) verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Website a-src.de.

 

 

§ 13 Recht, Gerichtsstand

13.1

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien Köln.

 

13.2

Im Falle einer Rechtsstreitigkeit verpflichten sich beide Vertragspartner zunächst außergerichtlich eine Vereinbarung zu treffen.

 

 

§ 14 Salvatorische Klausel

14.1

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

 

§ 15. Schlussbestimmungen

15.1

Die AGB stehen dem Kunden auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung. Änderungen der AGB behält sich A-SRC Entertainment vor. Der Kunde verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB auszudrucken und zusammen mit den Vertragsunterlagen aufzubewahren. In allen anderen Fällen gelten aktuelle AGB.

 

15.2

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

 

 

 

Stand 14.02.2023

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